Der FDP-Bundestagsabgeordnete Stephan Thomae hat eine kleine Anfrage an die Bundesregierung zum Thema Cop Map gestellt. Die Cop Map ist ein Projekt des „Peng! Kollektivs“ in Zusammenarbeit mit „Polizeiklasse München“, mit dem sie rassistische Polizeikontrollen, Polizeigewalt und eine schärfere Polizeigesetzgebung kritisieren. Hierzu legten die Aktionskünstler eine interaktive Karte an, in der die Nutzer Polizeiaktivitäten und ‑einsätze eintragen können.
Die Kritik von Polizeigewerkschaften und konservativen Sicherheitspolitikern („Hassportal“) war groß, das Thema wurde sogar auf die Agenda der Innenministerkonferenz gehievt. Doch jetzt sagt die Bundesregierung nüchtern:
Nach Einschätzung der Bundesregierung handelt es sich bei den Inhalten der Internetseite „Cop Map“ um eine zulässige Ausübung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung.
Die Bundesregierung bewertet die Webseite so, dass eine „flächendeckende und fortlaufend aktualisierte Darstellung des polizeilichen Einsatzgeschehens“ nicht gegeben sei. Die Seite in ihrer jetzigen Form gebe keine Rückschlüsse auf Stärke und Identität der eingesetzten Polizeikräfte zu. Deswegen sei eine personenbezogene Gefährdung auszuschließen.
